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Unfallversicherung

Zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung, die unter Reichskanzler Otto von Bismarck eingeführt wurde, gehört neben dem Erstellen und dem Überwachen von Unfallverhütungsvorschriften durch die Berufsgenossenschaften, auch die Übernahme von Kosten für Rehabilitationen, wobei die Leistungen sich dabei auf die Übernahme von Kosten erstrecken, die medizinische, berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation nach Arbeitsunfällen, oder Berufskrankheiten verursachen. Die Kosten, die durch die gesetzliche Unfallversicherung übernommen werden, beinhalten speziell die ärztliche Behandlung, als auch die Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil-, und Hilfsmitteln. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt jedoch auch Pflegeleistungen, und sind das im Speziellen Leistungen, wie zum Beispiel Pflegegeld. Auf diese Leistung kann ein Versicherter dabei angewiesen sein, wenn er aufgrund eines Arbeitsunfalls auf Hilfe auch im Haushalt angewiesen ist, um gewöhnliche Verrichtungen erledigen zu lassen, wie zum Beispiel Putzen, Kochen oder Waschen. Hierbei kann anstatt von Pflegegeld aber auch Haus-, oder Heimpflege gezahlt werden durch die gesetzliche Unfallversicherung. Weitere Geldleistungen, die die gesetzliche Unfallversicherung erbringt, sind weiterhin Verletztengeld, Verletztenrente, aber auch Sterbegeld, wie auch Hinterbliebenenrente in Form der Witwenrente, bzw. und / oder Waisenrente. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland sind zum einen die insgesamt 25 gewerblichen Berufsgenossenschaften, die sich nach Gewerbezweigen gliedern. Des Weiteren gibt es noch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften. Diese gliedern sich in neun regional gegliederte landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften. Des Weiteren gibt es noch die insgesamt 30 Unfallkassen, wie zum Beispiel die Unfallkasse des Bundes, die Eisenbahn-Unfallkasse, aber auch die Unfallkassen der Länder und schließlich die Gemeindeunfallversicherungsverbände und die Unfallkassen der Gemeinden, genau wie Unfallkasse der Post und Telekom und die Feuerwehr-Unfallkassen.

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